ARBEITSRECHT

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Führungskräfte im Bereich des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Das Spektrum unserer Tätigkeit reicht von der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen bis hin zur arbeitsrechtlichen Begleitung von Transaktionen und Restrukturierungen, insbesondere in Zusammenhang mit Betriebsübergängen. Wir verfügen über Expertise und langjährige Erfahrung im kirchlichen Arbeitsrecht. In gerichtlichen Auseinandersetzungen begleiten wir unsere Mandanten sowohl in Verfahren vor den Arbeitsgerichten als auch in Einigungsstellen und vor den Kirchengerichten. Vorstände und Geschäftsführer begleiten wir sowohl bei der Anbahnung von Anstellungsverhältnissen und der Gestaltung von Verträgen als auch in Trennungsszenarien. Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Gestaltung beraten wir zudem bei der Ausgestaltung von Management- und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen sowie beim Schutz jeweiliger Arbeitnehmererfindungen zugunsten des Unternehmens.